Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Jochen Rausch

Beratung & Coaching
Dammstraße 12
47829 Krefeld-Uerdingen
Umsatzsteuer-ID: DE294460809

gegenüber Unternehmern und Kaufleuten.

§ 1 Anwendungsbereich
(1) Alle Leistungen und Angebote von Jochen Rausch erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die Jochen Rausch mit seinen Vertragspartnern (nachfolgend auch „Kunde“ genannt) über die von ihm angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.

(2) Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn Jochen Rausch ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn Jochen Rausch auf ein Schreiben oder eine E-Mail Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

(3) Alle Angebote und Leistungen von Jochen Rausch richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sowie an Kaufleute (HGB). Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern wird von Jochen Rausch abgelehnt.

§ 2 Leistungen
(1) Jochen Rausch erbringt Coaching- und Beratungsdienstleistungen für Unternehmen und Unternehmer insbesondere in den Bereichen der Persönlichkeitsentwicklung sowie in der Optimierung von betriebsinternen Prozessen. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet Jochen Rausch dem Kunden nicht die Erbringung eines konkreten Erfolgs, insbesondere nicht das Erreichen messbarer Unternehmenskennzahlen, z.B. Umsatzerfolge, Fluktuation, Krankenstand oder sonstigen KPI.

(2) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stets vollständig und fristgemäß auf erstes Anfordern von Jochen Rausch zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch Jochen Rausch, bleibt der Vergütungsanspruch von Jochen Rausch unberührt.

(3) In Bezug auf die von Jochen Rausch zu erbringenden Dienstleistungen gegenüber dem Kunden steht Jochen Rausch hinsichtlich der Ausführung ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.

(4) Jochen Rausch ist berechtigt, dem Kunden geschuldete Leistungen auch von Subunternehmern und Dritten erbringen zu lassen. Eine Leistungserbringung in Person von Jochen Rausch wird nicht geschuldet.

(5) Sofern zwischen Jochen Rausch und dem Kunden sogenannte Video-Calls vereinbart werden, sind die vereinbarten Termine verbindlich. Es besteht kein Anspruch auf Übertragung oder Nachholung. Dies gilt nicht, wenn die Hinderungsgründe aus der Sphäre von Jochen Rausch stammen.

(6) Der Kunde hat die für die Inanspruchnahme der Dienstleistungen von Jochen Rausch erforderlichen technischen Voraussetzungen (hinreichende Internetverbindung, Kamera, Mikrofon, etc) stets auf eigene Kosten zu gewährleisten.

(7) Sofern sich im Wege der Beratung die Notwendigkeit von Vorort-Terminen beim Kunden ergeben sollte, sind diese – wenn nicht ausdrücklich im Einzelvertrag vereinbart – nicht bereits Gegenstand der geschlossenen Vereinbarung zwischen Jochen Rausch und dem Kunden. Etwaige Vorort-Termine sind separat zu vereinbaren und gemäß gesondert abzuschließender Vereinbarung abzurechnen.

(8) Durch die Buchung von Beratungsleistungen bei Jochen Rausch wird kein Arbeitsverhältnis begründet.

(9) Sofern E-Mail-Support vereinbart ist, können von Jochen Rausch alternative asynchrone Medien eingesetzt werden, z.B. Coaching-Plattformen, Office365 o.ä.

§ 3 Zustandekommen von Verträgen

(1) Der Vertragsschluss zwischen Jochen Rausch und dem Kunden kann fernmündlich, schriftlich oder in Textform erfolgen.

(2) Der Kunde erhält auf Wunsch von Jochen Rausch eine Auftragsbestätigung, welche jedoch für den Vertragsschluss nicht konstitutiv ist.

§ 4 Zahlungen, Preise, Bedingungen

(1) Die Preise, die von Jochen Rausch angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

(2) Die Bezahlung der Leistungen von Jochen Rausch erfolgt sofort nach Rechnungserteilung. Die Vergütung der Dienste von Jochen Rausch ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags fällig, es sei denn, das Angebot von Jochen Rausch ist anders lautend. Eine Jochen Rausch erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung.

(3) Sofern der SEPA-Lastschrifteinzug vereinbart wird, hat der Kunde Jochen Rausch nach Vertragsschluss ein schriftliches SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Jochen Rausch stellt ein solches auf Anfrage zur Verfügung.

(4) Jochen Rausch stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer ausweisende Rechnung aus (ggf. durch Erfüllungsgehilfen).

(5) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen nach Rückbuchung an Jochen Rausch zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten der Kreditinstitute zzgl. einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 35 Euro zu übernehmen.

(6) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.

§ 5 Kündigung, Laufzeit

(1) Der Vertrag hat die die individuell zwischen den Parteien vereinbarte Mindestlaufzeit. Die vorzeitige Kündigung ist ausgeschlossen.

(2) Etwaige freie Kündigungsrechte vor Ablauf der Vertragslaufzeit sind ausgeschlossen.

(3) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit stets der Schriftform.

(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt stets unberührt.

§ 6 Verzug / außerordentliche Kündigung

(1) Fristen für die Leistungserbringung durch Jochen Rausch beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei Jochen Rausch eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei Jochen Rausch vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.

(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält Jochen Rausch sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.

(3) Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber Jochen Rausch in Verzug, ist Jochen Rausch berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. Jochen Rausch wird die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend machen.

(4) Der Vertragspartner erkennt an, dass durch das Coaching Veränderungsprozesse in Gang gesetzt werden, die nicht im Einklang mit den primären Unternehmenszielen sein können, z. B. Kündigung des namentlich genannten Teilnehmers. Jochen Rausch ist mit Ausscheiden eines namentlich genannten Teilnehmers des Coachings berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen (Kündigungsrecht entsteht zum Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses des Teilnehmers).

§ 7 Erfüllung

(1) Jochen Rausch wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. Jochen Rausch ist berechtigt, sich dazu uneingeschränkt der Hilfe Dritter zu bedienen.

(2) Ist Jochen Rausch gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsausgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von Jochen Rausch unberührt.

(3) Jochen Rausch wird, die vereinbarten Dienstleistungen zu den ordentlichen Bürozeiten erbringen. Diese sind montags bis freitags zwischen 9:00 Uhr und 18:00 Uhr. Es gelten die gesetzlichen Feiertage der Bundesrepublik Deutschland und des Landes Nordrhein-Westfalen, an denen keine Dienstleistung erbracht wird. Darüber hinaus gehende Zeiten sind im Einzelfall zu vereinbaren. Ein Anspruch besteht nicht.

§ 8 Verhalten und Rücksichtnahme

(1) Der Kunde hat die üblichen Verhaltensweisen eines redlichen Kaufmanns Jochen Rausch gegenüber zu gewährleisten. Jochen Rausch behält sich vor, jede rechtswidrige und/oder unsachgemäße beziehungsweise sachgrundlose Äußerung über dem Unternehmen von Jochen Rausch und dessen Dienstleistungen, sei es durch Kunden, Mitbewerber oder anderweitige Dritte, insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritiken, zivilrechtlich zu verfolgen und darüber hinaus ohne Vorankündigung zur Strafanzeige zu bringen.

(2) Der Kunde ist bei Teilnahme an den Programmen von Jochen Rausch und (auch virtuellen) Veranstaltungen verpflichtet, den störungsfreien Fortgang an daran zu gewährleisten und unseren Anweisungen unmittelbar Folge zu leisten. Bei wiederholt festgestelltem Verstoß gegen eine einmal erteilte Anweisung ist Jochen Rausch berechtigt, den Kunden vorübergehend oder dauerhaft von der entsprechenden Teilnahme auszuschließen. Unser Vergütungsanspruch bleibt in diesen Fällen unberührt.

§ 9 Unzulässiges Teilen von Coaching-Inhalten

(1) Der Kunde ist nicht berechtigt einen von Jochen Rausch erhaltenen Zugang zu Plattformen jeglicher Art beziehungsweise die Logindaten zu Plattformen / Programm und Trainingsinhalten von Jochen Rausch an Dritte weiterzugeben, es sei denn, Jochen Rausch hat einer solchen Weitergabe ausdrücklich zugestimmt.

(2) Jochen Rausch ist berechtigt, den Zugang zu IT-Systemen per IP-Abgleich dauerhaft zu überwachen. Der Einsatz von Technologien, welche die IP-Adresse des Nutzers beim Zugriff auf IT-Systeme sowie Programm- und Trainingsinhalte von Jochen Rausch verschleiert, sonst wie verfälscht oder anonymisiert (zum Beispiel Tor-Browser), ist verboten.

(3) Bei schuldhafter Zuwiderhandlung gegen die Verpflichtungen aus Absatz 1 und 2 ist Jochen Rausch berechtigt, den Account des Kunden zu Systemen von Jochen Rausch nach billigem Ermessen vorübergehend oder auch dauerhaft zu sperren. Die vertraglichen Verpflichtungen des Kunden gegenüber Jochen Rausch bleiben in diesem Fall unberührt.

(4) Unerlaubtes Account-Sharing ist eine Straftat, welche Jochen Rausch zivil- und strafrechtlich verfolgen lässt.

§ 10 Verbot der Weitergabe von internen Informationen und
Betriebsgeheimnissen

(1) Während der Trainings, Coachings und Live Calls von Jochen Rausch geben andere Teilnehmer unter Umständen persönliche oder betriebliche Informationen preis. Insoweit ist stets und vollumfänglich Stillschweigen gegenüber Externen und Dritten zu bewahren. Eine Verbreitung dieser Informationen ist verboten.

(2) Jochen Rausch ist berechtigt bei wiederholter schuldhafter Zuwiderhandlung des Kunden dessen Zugänge und Logins zu allen Programmen, Inhalten und Trainings nach billigem Ermessen vorübergehend oder dauerhaft zu sperren. Die vertraglichen Verpflichtungen des Kunden gegenüber Jochen Rausch bleiben in diesem Fall unberührt.

§ 11 Verbot der Störung von Trainings- und Programmabläufen

(1) Dem Kunden sind jegliche Handlungen, die eine Störung beziehungsweise Beeinträchtigung der Trainings- und Programmabläufe von Jochen Rausch und/oder der Kundenerfahrung anderer Teilnehmer bewirken, untersagt. Dies gilt sowohl innerhalb als auch außerhalb der von Jochen Rausch zur Verfügung gestelltenTrainingsstrukturen.

(2) Jochen Rausch ist berechtigt bei wiederholter schuldhafter Zuwiderhandlung des Kunden dessen Zugänge und Logins zu Programmen, Inhalten und Trainings von Jochen Rausch nach billigem Ermessen vorübergehend oder dauerhaft zu sperren. Die vertraglichen Verpflichtungen des Kunden gegenüber Jochen Rausch bleiben indiesem Fall unberührt.

§ 12 Nutzungsrechte

(1) Der Kunde erhält ausschließlich für die Dauer der Vertragslaufzeit ein einfaches und nicht übertragbares Nutzungsrecht in Bezug auf die von Jochen Rausch erstellten und zur Verfügung gestellten Arbeits- und Coachingmaterialien, insbesondere auch zu ggf. vorhandenen Video- und Lernplattformen. Etwaige Zugänge zu den Plattformen gewährt Jochen Rausch dem Kunden ausschließlich höchstpersönlich für eine namentlich benannte Person. Eine Übertragung auf Dritte ist ausgeschlossen.

(2) Absatz 1 gilt ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass der Kunde Jochen Rausch nach dem Hauptvertrag zustehende Vergütung vollständig entrichtet hat.

(3) Ist Ratenzahlung vereinbart, geht das nach Absatz 1 benannte Nutzungsrecht vorbehaltlich anderslautender Individualvereinbarung erst mit vollständiger Zahlung der letzten Rate an den Kunden über.

(4) Die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte (auch verbundene Unternehmen) wird ausgeschlossen. Gleiches gilt für eine Bearbeitung nach § 23 UrhG.

§ 13 Widerrufsrecht

Ein Widerrufsrecht für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB und Kaufleute gemäß Handelsgesetzbuch (HGB) besteht weder von Gesetzes wegen noch wird ein solches von Jochen Rausch anderweitig eingeräumt.

§ 14 Datenschutz und Datensicherheit

(1) Der Kunde versichert, bei der Weitergabe personenbezogener Daten an Jochen Rausch die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) einzuhalten.

(2) Sofern Jochen Rausch für den Kunden Daten im Auftrag (Auftragsverarbeitung) verarbeiten soll, wird darüber eine separat zu vergütende Vereinbarung (schriftlich) zwischen den Parteien getroffen.

§ 15 Haftung

(1) Jochen Rausch haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Jochen Rausch nur

a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

(2) In den Grenzen nach Absatz 1 haftet Jochen Rausch nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.

§ 16 Schlussbestimmungen

(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von Jochen Rausch maßgeblich.

(2) Das gesamte Vertragsverhältnis zwischen Jochen Rausch und dem Kunden unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(3) Erfüllungsort ist der Sitz von Jochen Rausch. Ausschließlicher kaufmännischer Gerichtsstand ist der Sitz von Jochen Rausch.

(4) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrags aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen hierdurch nicht berührt. Jochen Rausch und der Kunde sind verpflichtet, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.

AGB Stand: 17.03.2023 © – Vervielfältigung verboten