Warum Handwerker keine Kaufleute sind.

Nach § 1 HGB gilt (1) Kaufmann im Sinne dieses Gesetzbuchs ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt. Das passt! Jetzt können die Handwerker noch sagen: "Handelsgewerbe? Nein, hab ich nicht!". Und dann kommt: (2) Handelsgewerbe ist jeder Gewerbebetrieb, es sei denn, dass das Unternehmen nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert. [...]